
IT-Recht & Geistiges Eigentum
Die digitale Wirtschaft der Ukraine gehört zu den dynamischsten in der Region: Über 300.000 IT-Spezialisten, Tausende von Produktunternehmen und Start-ups sowie ein milliardenschweres Outsourcing-Volumen pro Jahr. Gleichzeitig ist es ein Bereich, in dem rechtliche Fehler extrem teuer werden können: Ein fehlerhaft formulierter Softwareentwicklungsvertrag belässt die Rechte am Code beim Auftraggeber oder umgekehrt; eine nicht registrierte Marke öffnet der Markenpiraterie Tür und Tor; und die Missachtung der DSGVO kann zu EU-Sanktionen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes führen.
Ich biete eine umfassende rechtliche Betreuung für das IT-Business: von der Strukturierung des Unternehmens im Diia-City-Regime und der Gestaltung von Gig-Verträgen bis hin zum Schutz des geistigen Eigentums, der Beilegung von Streitigkeiten mit Mandanten und der Einhaltung von Datenschutzvorschriften. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Rechten an KI-generierten Inhalten — ein Thema, das im September 2024 in der Ukraine einen praktischen Meilenstein erreichte, als das ukrainische IP-Amt (IP Office) weltweit erstmals Urheberrechte für Werke mit Elementen von KI-Generierung registrierte.
Die Rechtsgrundlage der Branche wird gebildet durch: das Gesetz der Ukraine „Über die Förderung der Entwicklung der digitalen Wirtschaft in der Ukraine“ Nr. 1667-IX vom 15.07.2021 (Diia-City-Rahmen — Gig-Verträge, Residentenstatus, Steuersystem); das Gesetz der Ukraine „Über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ Nr. 2811-IX vom 01.12.2022 (Sui-generis-Regelung für Computerprogramme, Rechte an KI-Inhalten, verwandte Schutzrechte); das Zivilgesetzbuch der Ukraine, Buch IV (Recht des geistigen Eigentums — Art. 418–508); das Gesetz „Über den Schutz von Rechten an Marken für Waren und Dienstleistungen“ Nr. 3689-XII (Markenrecht); die neuen Regeln für die Markenregistrierung (Verordnung des Wirtschaftsministeriums Nr. 19889 vom 06.08.2024); das Gesetz der Ukraine „Über den Schutz personenbezogener Daten“ Nr. 2297-VI; die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2016/679 (für Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern verarbeiten); sowie den EU AI Act (im August 2024 in Kraft getreten — hochrelevant für IT-Unternehmen, die KI-Systeme auf dem EU-Markt entwickeln oder einführen).
4 einfache Schritte
So arbeiten wir an Ihrem Fall
- 01
Kostenlose Beratung und Einschätzung
Wir analysieren Ihre Situation in 20–30 Minuten und sagen ehrlich, ob der Fall aussichtsreich ist
- Sie rufen an oder schreiben uns in einem Messenger
- Ich analysiere persönlich die Unterlagen und Umstände
- Sie erhalten einen klaren Aktionsplan und die genaue Kosten
- Ist der Fall nicht aussichtsreich — sage ich es direkt und nehme kein Geld
98 % der Mandanten erkennen bereits in dieser Phase, dass sie richtig sind
- 02
Vertragsabschluss und Arbeitsbeginn
Transparenter Vertrag ohne versteckte Zahlungen
- Wir fixieren Preis und Fristen
- Sie zahlen erst nach Vertragsunterzeichnung
- Sie erhalten ein persönliches Mandantenkonto (Telegram-Chat mit mir 24/7)
Ratenzahlung ist möglich
- 03
Vorbereitung und Strategieentwicklung
Wir erledigen die ganze Arbeit im Hintergrund für Sie
- Sammlung und Analyse aller erforderlichen Unterlagen und Beweise
- Entwicklung einer gewinnbringenden Rechtsposition
- Erstellung von Klagen, Beschwerden, Anträgen und Verträgen
Der Mandant wird kaum von seinen eigenen Angelegenheiten abgelenkt
- 04
Vertretung und Ergebnis
Ich übernehme alle Gerichte, Verhandlungen und Behörden
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und Verhandlungen
- Vertretung ohne Ihre Anwesenheit (online oder offline)
- Kontrolle der Vollstreckung (Gelderhebung, Aufhebung von Beschlagnahmen usw.)
Ergebnis: Geld auf Ihrem Konto oder ein gelöstes Problem
Praxisbereiche (Kategorien)
- Beratung zu den Bedingungen und Vorteilen des Diia-City-Status.
- Rechtliche Begleitung bei der Erlangung des Status eines Diia-City-Residenten.
- Ausarbeitung und Prüfung von Gig-Verträgen für IT-Spezialisten.
- Wahl des optimalen Kooperationsmodells: Gig-Vertrag / Arbeitsvertrag / Einzelunternehmer (FOP).
- Rechtliche Vertretung bei Streitigkeiten zwischen IT-Unternehmen und Gig-Spezialisten.
- Rechtliche Due Diligence von IT-Unternehmen (Legal Due Diligence).
- Erstellung und rechtliche Analyse von Softwareentwicklungsverträgen (Software Development Agreements).
- Erstellung von SaaS-Verträgen, EULAs, Nutzungsbedingungen (Terms of Service) und Datenschutzerklärungen (Privacy Policies).
- Software-Lizenzverträge.
- Verträge über die Übertragung ausschließlicher vermögensrechtlicher IP-Rechte an Software.
- NDAs und Vertraulichkeitsvereinbarungen für IT-Projekte.
- Verträge über technischen Support und Software-Wartung (SLA).
- Rechtliche Begleitung von IT-Outsourcing und Partnerschaftsverträgen.
- Markenregistrierung (Branding) in der Ukraine über das IP-Amt.
- Internationale Markenregistrierung nach dem Madrider System.
- Urheberrechtsregistrierung für Computerprogramme, Websites und digitalen Content.
- Patentierung von Erfindungen und Gebrauchsmustern im IT-Bereich.
- Registrierung von Geschmacksmustern / Designs (UI/UX, Produktdesign).
- Rechtliche Gestaltung von Rechten an Inhalten, die unter Mitwirkung von KI erstellt wurden.
- Schutz vor unbefugter Nutzung von Marken, Code und Inhalten (Abmahnungen, Klagen).
- Widerspruchsverfahren gegen Markenanmeldungen von Wettbewerbern.
- Überwachung von Verletzungen des geistigen Eigentums (IP Monitoring).
- Erstellung von Datenschutzerklärungen und Cookie-Richtlinien gemäß DSGVO.
- Konformitätsprüfung des Unternehmens mit der DSGVO und dem lokalen Datenschutzgesetz.
- Erstellung interner Dokumente zur Datenverarbeitung (DSFA/DPIA, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten).
- Beratung zu den Anforderungen des EU AI Acts für IT-Unternehmen.
- Vertretung bei Streitigkeiten wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften.
- Schutz der Rechte von Entwicklern bei Vertragsverletzungen durch den Auftraggeber.
- Einforderung und Beitreibung von Honoraren für erbrachte IT-Entwicklungsleistungen.
- Schutz vor unbefugter Nutzung von Code, Design oder Markenidentität.
- Vertretung vor Wirtschafts- und Zivilgerichten in IT-Rechtsstreitigkeiten.
- Vertretung bei Konflikten mit Online-Marktplätzen und Zahlungssystemen.
Preise
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Mündliche Erstberatung | Kostenlos |
| Express-Analyse eines Vertrags oder einer Rechtslage | ab 25 € |
| Schriftliche Rechtsberatung mit Gutachten/Stellungnahme | ab 35 € |
| Anwaltliches Aufforderungsschreiben (Abmahnung) | ab 30 € |
| Erstellung oder Prüfung eines Gig-Vertrags | ab 60 € |
| Erstellung eines Softwareentwicklungsvertrags | ab 95 € |
| Erstellung eines NDA / einer Vertraulichkeitsvereinbarung | ab 45 € |
| Erstellung von Terms of Service / Privacy Policy / EULA | ab 70 € |
| Rechtliche Due Diligence eines IT-Unternehmens | ab 235 € |
| Begleitung bei der Erlangung des Diia-City-Status | ab 115 € |
| Markenregistrierung in der Ukraine (schlüsselfertig) | ab 115 € |
| Internationale Markenregistrierung (Madrider System) | ab 235 € |
| Urheberrechtsregistrierung für Software / Content | ab 70 € |
| Patentierung einer Erfindung/eines Gebrauchsmusters in IT | ab 190 € |
| DSGVO Compliance-Audit und Dokumentenpaket | ab 190 € |
| Abmahnung wegen Verletzung des geistigen Eigentums | ab 70 € |
| Erstellung einer Klageschrift im IT-Streitfall | ab 95 € |
| Gerichtliche Vertretung (Erste Instanz) | ab 235 € |
| Ausarbeitung einer Berufungsschrift | ab 115 € |
| Vertretung vor dem Berufungsgericht | ab 235 € |
| Kassationsbeschwerde zum Obersten Gerichtshof | ab 210 € |
| Vertretung vor dem Obersten Gerichtshof | ab 305 € |
Die endgültige Gebühr hängt von der Komplexität der Angelegenheit, dem Umfang der Unterlagen, der Dringlichkeit und dem Verfahrensstadium ab. Ein individuelles Honorarangebot wird nach einem Erstgespräch erstellt.